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Arbeitgeberlexikon mit Einträgen von Abfindung bis Doppelte Haushaltsführung. Informieren Sie sich hier über wichtige Begriffe für Lohn und Gehalt.
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für den beruflich erforderlichen zweiten Haushalt an der ersten Tätigkeitsstätte bis zu 1000 € pro Monat steuerfrei ersetzt werden.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zahlen bzw. diese Kosten ersetzen.
Die Kosten des Mitarbeiters für einen beruflich veranlassten Umzug können vom Arbeitgeber gegen konkreten Nachweis der tatsächlichen Mehraufwendungen ganz oder teilweise steuerfrei vergütet werden (§ 3 Nr. 16 EStG, R 3.14, R 3.16, R 9.9 LStR 2015).
Einmalige Zuwendungen oder „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" sind Zuwendungen, die nicht monatlich gezahlt werden, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. und 14. Gehalt, Urlaubsabgeltung, Prämien- und Gratifikationszahlungen.
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